4.3 Ergänzungszulage für Zivilblinde
Die Ergänzungszulage für vollständig Blinde wird 13 Mal im Jahr ausgezahlt, der Betrag wird jährlich angepasst (90,36 Euro im Monat für 2005). Die Ergänzungszulage unterliegt weder einer Alters- noch einer Einkommensgrenze. Wie jede andere finanzielle Zuwendung dieser Art wird die Leistung auf Grund der
Anerkennung einer Zivilinvalidität (siehe Kap. 2.2) vom
Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden in 39100 Bozen, Freiheitsstraße 23, Tel. 0471/411720 automatisch ausgezahlt.
Anspruchsberechtigte:a) Vollständig blinde Personen, also ohne jegliches Sehvermögen oder mit bloßer Wahrnehmungsfähigkeit von Hell und Dunkel.
b) Personen mit einem Restsehvermögen beider Augen (mit eventueller Sehhilfe) bis zu 1/20.
Voraussetzungen
- Um diese Leistung anerkannt zu bekommen, muss die betreffende Person die italienische Staatsbürgerschaft haben, in einer Gemeinde Südtirols ansässig sein und kein Anrecht auf eine Kriegs- oder Dienstpension haben oder eine Rente in der Folge eines Arbeitsunfalls seitens einer öffentliche Behörde für dieselbe Beeinträchtigung beziehen, für die sie um das Begleitungsgeld ansucht;
- EU-Bürger/innen sind den italienischen Staatsbürger/innen gleichgestellt, sofern sie in Südtirol ansässig sind und in Italien abhängig oder selbständig beschäftigt sind oder waren oder Angehörige einer in der EU berufstätigen Person sind (es genügt eine Eigenerklärung);
- Auch die Nicht-EU-Bürger/innen sind den italienischen Staatsbürger/innen gleichgestellt, sofern sie eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis vorweisen können.
Beantragung:Es ist beim gebietsmäßig zuständigen Sanitätsbetrieb um die Anerkennung der Invalidität anzusuchen (siehe Kap. 2.2).