independent L.
Soziale Genossenschaft - selbstbestimmtes Leben und Mobilität

Sprache
Aktuelles
Menü der Abteilungen
Hauptmenü
Seiteninhalt
Rechter Teil der Seite
Seitenfuß


deutsch italiano

Aktuelles:

Partnerschaft zwischen der Sozialen Genossenschaft Independent L. und der KlimaHaus Agentur besiegelt

Am Freitag, den 20. August 2010, hat der Direktor der KlimaHaus Agentur Herr Dr. Norbert Lantschner dem...

Befreiung vom "Ticket" nur mehr mit Nachweis

LPA - Ab 1. September 2010 ist eine Befreiung vom "Ticket" aufgrund von Bedürftigkeit bei Spitalsleistungen,...

direkt zum Inhalt

4.8 Soziales Mindesteinkommen


Das Soziale Mindesteinkommen (früher Lebensminimum) ist eine Form der finanziellen Unterstützung, das in einigen italienischen Gemeinden mit engem Bezug zur Arbeitseingliederung probeweise eingeführt wurde und in Südtirol seit langem offiziell anerkannt ist. Es fußt auf dem Grundsatz, dass alle Menschen und die Familien Anrecht auf ein Mindesteinkommen haben, das es ihnen erlaubt, die primären Bedürfnisse im Leben zu befriedigen, wie etwa Nahrung, Kleidung, Hygiene und Gesundheit.

Wessen Einkommen den entsprechenden Betrag nicht erreicht, kann eine finanzielle Unterstützung als Ergänzung des eigenen Einkommens im Ausmaß des fehlenden Betrages erhalten.

Anspruchsberechtigte: Voraussetzung für die Anerkennung einer finanziellen Unterstützung ist die Feststellung der Bedürftigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers und ihrer/seiner Familie. Nur wenn ihre/seine Eigenmittel den anerkannten Mindestbedarf nicht erreichen, wird sie/er als bedürftig angesehen und kann die vorgesehenen  Leistungen in Anspruch nehmen.

Das Soziale Mindesteinkommen wird normalerweise monatlich und über einen Zeitraum von sechs Monaten ausgezahlt. Wenn sich nach dieser Zeit die Lage der Familie nicht gebessert haben sollte, muss eine neuer Antrag gestellt werden. Der Bedarf der Familie wird berechnet, ausgehend von einem Grundbetrag und unter Berücksichtigung der Anzahl der Familienmitglieder. Der Grundbetrag für die Berechnung des Mindesteinkommens für die Eingliederung wird im Jänner jeden Jahres der Inflationsrate angepasst. Für 2004 belief er sich auf 359,00 Euro im Monat. Die Beträge je nach der Zusammensetzung der Familie werden folgendermaßen berechnet: 

BEDARF ENTSPRECHEND DER ZUSAMMENSETZUNG DER FAMILIE

Familie

Grundbetrag

Monatsbedarf

Jahresbedarf

1 Person in einem Wohnheim100%Euro 359,00Euro  4.308,00
1 Person allein lebend120%Euro 430,80Euro 5.169,60
2 Personen166%Euro 595,94Euro  7.151,28
3 Personen208%Euro 746,72Euro  8.960,64
4 Personen249%Euro 893,91Euro 10.726,92

An wen kann man sich wenden?
Sozialsprengel - Finanzielle Sozialhilfe (Adressen siehe Kap. 15)