4.8 Soziales Mindesteinkommen
Das Soziale Mindesteinkommen (früher Lebensminimum) ist eine Form der finanziellen Unterstützung, das in einigen italienischen Gemeinden mit engem Bezug zur Arbeitseingliederung probeweise eingeführt wurde und in Südtirol seit langem offiziell anerkannt ist. Es fußt auf dem Grundsatz, dass alle Menschen und die Familien Anrecht auf ein Mindesteinkommen haben, das es ihnen erlaubt, die
primären Bedürfnisse im Leben zu befriedigen, wie etwa Nahrung, Kleidung, Hygiene und Gesundheit.
Wessen Einkommen den entsprechenden Betrag nicht erreicht, kann eine finanzielle Unterstützung
als Ergänzung des eigenen Einkommens im Ausmaß des fehlenden Betrages erhalten.
Anspruchsberechtigte: Voraussetzung für die Anerkennung einer finanziellen Unterstützung ist die Feststellung der Bedürftigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers und ihrer/seiner Familie. Nur wenn ihre/seine Eigenmittel den anerkannten Mindestbedarf nicht erreichen, wird sie/er als bedürftig angesehen und kann die vorgesehenen Leistungen in Anspruch nehmen.
Das Soziale Mindesteinkommen wird normalerweise
monatlich und über einen Zeitraum von sechs Monaten ausgezahlt. Wenn sich nach dieser Zeit die Lage der Familie nicht gebessert haben sollte, muss eine
neuer Antrag gestellt werden. Der Bedarf der Familie wird berechnet, ausgehend von einem Grundbetrag und unter Berücksichtigung der Anzahl der Familienmitglieder. Der Grundbetrag für die Berechnung des Mindesteinkommens für die Eingliederung wird im Jänner jeden Jahres der Inflationsrate angepasst. Für 2004 belief er sich auf
359,00 Euro im Monat. Die Beträge je nach der Zusammensetzung der Familie werden folgendermaßen berechnet:
BEDARF ENTSPRECHEND DER ZUSAMMENSETZUNG DER FAMILIE |
Familie | Grundbetrag | Monatsbedarf | Jahresbedarf |
| 1 Person in einem Wohnheim | 100% | Euro 359,00 | Euro 4.308,00 |
| 1 Person allein lebend | 120% | Euro 430,80 | Euro 5.169,60 |
| 2 Personen | 166% | Euro 595,94 | Euro 7.151,28 |
| 3 Personen | 208% | Euro 746,72 | Euro 8.960,64 |
| 4 Personen | 249% | Euro 893,91 | Euro 10.726,92 |
An wen kann man sich wenden?
Sozialsprengel - Finanzielle Sozialhilfe (Adressen siehe Kap. 15)