6.7 Steuern und Abgaben
Steuerbestimmungen: Was für ein Chaos! Alle Aspekte der Steuer- und Abgabenbegünstigungen zu begreifen, auf welche die Menschen mit Beeinträchtigung Anrecht haben, ist manchmal eine Kunst. Und durch die Flut von Fachausdrücken, mit denen die Gesetzesbestimmungen bespickt sind, will man wohl die Dinge noch komplizierter machen. Um sich besser orientieren zu können, sollte man die Bedeutung einiger häufig verwendeter Fachausdrücke kennen. Hier also ein kleines Glossar und einige einfachen Beispiele.
Die Steuern sind ein Teil des Besitzes einer Privatperson oder eines Unternehmens, den der Staat (oder die öffentliche Gebietskörperschaften) von allen Personen und Organisationen nach einem einheitliche System einhebt. Das "Einkommen" ist nicht deckungsgleich mit dem "Vermögen": einen Schadenersatz, den man einnimmt, ist z.B. kein Einkommen. Bei jeder Steuer unterscheidet man drei Elemente: das
Steuersubjekt (wer die Steuer zahlt), den
Steuergrund (wofür man eine Steuer zahlt) und den
Steuersatz (also den Betrag, meist ausgedrückt in Prozent, der zu zahlen ist).
Die "direkte" Steuer ist eine Abgabe, welche das Eigentum direkt trifft, wenn dieses also schon besteht (z.B. in Form des Vermögens) oder wenn es durch einen Dienst oder eine Leistung gebildet wird (z.B. das Einkommen). Das bekannteste Beispiel einer direkten Steuer ist die Einkommenssteuer (Steuer auf das Einkommen der natürlichen Personen), die jährlich nach der Einkommenserklärung zu entrichten ist, oder die an der Quelle einbehalten wird (z.B. wenn der Lohn ausgezahlt wird).
Die "indirekte" Steuer ist hingegen eine Steuer, die das Eigentum indirekt trifft, nämlich im Augenblick seiner Veräußerung (z.B. beim Verkauf eines Gutes) oder seines Verbrauches (z.B. die Entgegennahme eines Dienstes oder einer Leistung). Beispiele für indirekte Steuern sind die Mehrwertsteuer, die Fabrikationssteuer, die Steuern auf Spiele, Lotterien, Tabak usw.
Die AbgabeAuch im normalen Sprachgebrauch haben die beiden Begriffe die gleiche Bedeutung, formell ist aber die Abgabe eine andere Sache als die Steuer. Als Abgabe wird ein Betrag definiert, den ein/e Bürger/in dem Staat oder einer Gebiets- oder öffentlichen Körperschaft entrichten muss, um Zugang zu bestimmten Dienstleistungen zu erhalten. Bekannte Beispiele sind die Gemeinde- oder die Gerichtsabgaben.
Begünstigungen Die Steuergesetze sehen einige "Begünstigungen" (man könnte sagen "Rabatte") vor, die bei der Einnahme von direkten und indirekten Steuern sowie von Regierungskonzessionen angewandt werden. Diese Begünstigungen hängen mit der Besonderheit des Steuergrundes (z.B. ein Hilfsmittel, ein Betreuungsdienst usw.) oder mit der Besonderheit des Steuersubjektes zusammen, welches die Steuer zu entrichten hat (z.B. eine Organisation ohne Gewinnabsichten, eine Person mit Beeinträchtigung usw.). Diese Begünstigungen wirken auf die Steuerquelle (oder den Steuersatz): z.B. die Mehrwertsteuer zu 4% oder die Befreiung von der Fahrzeugsteuer.
Welche Begünstigungen gibt es für Menschen mit Beeinträchtigung? Die Begünstigungen für Menschen mit Beeinträchtigungen (und ihre Familienmitglieder) sind von den entsprechenden Bestimmungen zur Mehrwertsteuer, zur Einkommenssteuer, zu den Abgaben für Regierungskonzessionen und zur Fahrzeugsteuer vorgesehen.
- Steuererleichterungen
Zu den "Einsparungsmöglichkeiten" bezüglich der Einkommenserklärung sind zwei Aspekte zu klären. Bei der jährlichen Einkommenserklärung können einige Ausgaben abgeschrieben werden, die vom Staat als charakteristisch angesehen und in zweierlei Form angewandt werden:
a) der Steuerabzug (detraibilità):
Die durchgeführten Ausgaben können von der Bruttosteuer abgezogen werden, die man dem Staat schuldet; dieser Abzug wird in Prozent ausgedrückt; z.B. die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung von 1998 können zu 19% abgezogen werden. Das funktioniert folgendermaßen: wenn man eine Ausgabe (die abziehbar ist) in der Höhe von 1.000,00 Euro getätigt hat, können von der geschuldeten Steuer 190,00 Euro abgezogen werden. Die Arten der Ausgaben, auf welche ein solcher Abzug angewandt werden kann, sind im Einheitstext zum den Einkommenssteuern und in den Erläuterungen für das Auffüllen der Steuerformulare 730 und Unico angeführt.
b) die Steuerbefreiung (decucibilità):
Diese Form ist nur für wenige Lastschriften erlaubt (z.B. Ausgaben für eine spezifische Hilfe für Menschen mit Beeinträchtigung) und ermöglicht es, die nachweislich getätigten Ausgaben vom Gesamteinkommen wegzurechnen. Wenn sich z.B. das Gesamteinkommen auf 12.000 Euro beläuft und der steuerfreie Betrag 2.000, wird die fällige Steuer auf 10.000 Euro berechnet.
- Die begünstigte Mehrwertsteuer von 4%
Begünstigungen sind für die folgenden Ausgaben vorgesehen:
- Hilfsmittel und Prothesen wie
- Orthopädische Vorrichtungen (eingeschlossen medizinisch-chirurgische Gurte);
- Gegenstände und Geräte für Brüche (Duschen, Stöcke und ähnliches);
- Gegenstände und Geräte für Zahn-, Augen- und andere Prothesen;
- Geräte für besseres Hören für Schwerhörige und andere Geräte, die in der Hand zu halten, an der Person anzubringen oder in den Organismus einzuführen sind, um eine Schädigung oder eine Krankheit auszugleichen;
- Sessel und ähnliche Fahrgestelle für Menschen mit Beeinträchtigungen, auch mit einem Motor oder einem anderen Antriebsmechanismus;
- Treppensteighilfen und ähnliche Mittel zur Überwindung von architektonischen Barrieren für Menschen mit eingeschränkten oder fehlenden motorischen Fähigkeiten;
- Prothesen und Hilfsmittel für den Ausgleich von dauerhaften Funktionsminderungen.
Der Zugang zu diesen Begünstigungen erfolgt über eine Verschreibung mitder entsprechenden Genehmigung seitens einer Fachärztin/einesFacharztes des Sanitätsbetriebes, wo die dauerhafte Schädigung derbetroffenen Person aufscheint.
- Elektronische Hilfsmittel: Siehenächstes Kapitel (6.7)
- Beseitigung der architektonischen Barrieren a)Die Bestimmungen zur Mehrwertsteuer (MWSt.) sehen einen Steuersatz von4% vor für "Auftragsdienste im Bereich von direkten Arbeiten zurÜberwindung oder Beseitigung architektonischer Barrieren". Das heißt,dass nur die
Ausgaben für die Arbeit zur Beseitigung derarchitektonischen Barrieren zu diesem Tarif versteuert werden können.
Von der Begünstigung ausgeschlossen sind also Baumaterial undFertigprodukte, die zur Ausführung der genannten Arbeiten benötigtwerden. Wenn z.B. ein Bad saniert wird, damit es fürRollstuhlfahrer/innen zugänglich ist, wird die MWSt auf dieArbeitskosten und die Projekterstellung zu nur 4% berechnet, hingegenzu 20% auf den Ankauf der Baumaterialien (Fließen, WC, Badewanne usw.).Das Gesetz beschränkt die Begünstigung nicht nur auf die Menschen mitBeeinträchtigung oder Angehörige, sondern weitert sie auf andere aus(z.B. Kondominien, Betriebe, Lokalkörperschaft usw.). Bedingung ist,dass die Arbeiten wirklich die Beseitigung architektonischer Barrierenbezwecken, was aus dem
Vertrag oder der
Rechnung hervorgehen muss. Inder Rechnung ist das
DPR vom 26. Oktober 1972, Nr. 633, Pkt. 41 ter vonTab. A, Teil II zu zitieren. Es sei daran erinnert, dass auf "
Treppensteighilfen und ähnliche Vorrichtungen zur Überwindungarchitektonischer Barrieren" für Menschen mit eingeschränkten oderfehlenden motorischen Fähigkeiten die begünstigte MWSt. angewandtwerden kann. In diesem Fall wird die Begünstigung nur angewandt, wenndie betroffenen Menschen oder deren Angehörigen direkt die Produkteankaufen.
b) Das Finanzgesetz 2005 hat die Begünstigung laut Finanzgesetz von 2000 verlängert, wo eine MWSt. von 10% für ordentlicheund außerordentliche bauliche Wartungs-, Sanierungs- undRestaurierungsmaßnahmen in Gebäuden ausschließlich mit Privatwohnungenvorgesehen ist. Die MWSt. von 10% ist auch anwendbar auf die
Lieferungeiniger Waren für die oben angeführten baulichen Sanierungsmaßnahmen.Diesbezüglich hat ein Dekret des Finanzministeriums vom 29. Dezember1999 präzisiert, dass die begünstigte MWSt. nur für folgende, als
"wichtig" eingestufte Produkte erlaubt ist: (Lasten- )Aufzüge, interneund externe Rahmenwerke, Heizkessel, Videosprechanlagen, Klima- undLuftreinigungsanlagen, sanitäre Einrichtungen, Sicherheitsanlagen.Kompliziert wird die Begünstigung durch einen Mechanismus, auf dessenGrundlage
der Anteil an Fertigprodukten auf den Gesamtbetrag für diejeweilige Lieferung zu berücksichtigen ist (dazu kommt der Einbau, derArbeitsaufwand, der Transport usw.): wenn die "wichtigen" Produkteweniger als die Hälfte der Arbeitskosten ausmachen, ist die MWSt. von10% anzuwenden, wenn hingegen die wichtigen Produkte zu mehr als 50%der Gesamtkosten der Leistung zu Buche schlagen, wird die begünstigteMWSt. nur auf einen Teil der Gesamtsumme angewandt, die mittels eineskomplizierten Mechanismus zu errechnen ist (wer es genau wissen will:die begünstigte MWSt. wird angewandt auf die Arbeitskosten, erhöht umdie Differenz zwischen dem Gesamtbetrag für die Lieferung und dem Wertfür die wichtigen Produkte).