7.1 Arbeitseingliederung
Der Dienst für Arbeitseingliederung in den Bezirksstellen der Landesabteilung Arbeit haben die Aufgabe, Menschen mit Beeinträchtigungen in die Arbeitswelt einzugliedern, wenn sie Schwierigkeiten haben, sich am Arbeitsmarkt zu behaupten. Die Arbeitsvermittlungszentren (früher Arbeitsämter) versuchen außerdem, die bestehenden Arbeitsverhältnisse zu unterstützen und bei Schwierigkeiten zu vermitteln.
Der Dienst wendet sich an Arbeit suchende Personen und an Arbeitgeber/innen auch bezüglich der gezielten Einstellungen laut Gesetz Nr. 68/99 (zu denen Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten verpflichtet sind, indem sie je nach Größe des Betriebes einen oder mehrere Arbeitsplätze für Menschen mit einer Beeinträchtigung von mehr als 46% reservieren). Weiters bietet der genannte Dienst Beratungen zu rechtlichen, finanziellen und psychosozialen Fragen an. Mittels spezifischer Eingliederungsprojekte können auch die sozial benachteiligten Personen in die Arbeitswelt eingegliedert oder wieder eingegliedert werden, auch in einer stufenweisen Form.
Alternativ dazu können die benachteiligten Personen in Sozialgenossenschaften beschäftigt werden, denen die einstellungspflichtigen Unternehmen ausreichende Arbeitsaufträge vermitteln, so dass die eingegliederten Personen einen ordentlichen Lohn erhalten. Auch in dieser Frage kann man sich an die Arbeitsvermittlungszentren oder an die Sozialgenossenschaften in mehreren Ortschaften Südtirols wenden.
Es sei daran erinnert, dass für die Arbeitsinvalid/innen mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 33% direkt das Arbeitsunfallinstitut INAIL zuständig ist.
Die Anschriften und Telefonnummern der zuständigen Stellen bei der Landesabteilung Arbeit finden sich im Kap. 15.