8.2 Schulintegration und Berufsausbildung
Ein Kind mit Beeinträchtigung frequentiert normal die Schule, gegebenenfalls mit der Unterstützung eigens ausgebildeter Lehrpersonen. Nach Abschluss der Pflichtschule kann es wie alle anderen Jugendlichen auch eine dreijährige Berufsausbildung absolvieren (ergänzt mit einem zweijährigen Lehrgang bis zur Reifeprüfung) oder eine Lehre machen, die meist drei Jahre dauert und ein entsprechendes Arbeitsverhältnis umfasst. Wer sich noch nicht für eine bestimmte Fachrichtung entschieden hat, kann auch einen Orientierungslehrgang mit einjähriger Dauer absolvieren.
Eine individualisierte Ausbildung wendet sich an beeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche, die sich bei einer Berufsschule in den Hauptorten des Landes anmelden können. Berufsschüler/innen mit Beeinträchtigung können
diversifizierte Lehrgänge absolvieren, ja nach ihren Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmalen.
Die Ausbildung erfolgt teils in den normalen Grundlehrgängen in verschiedenen Bereichen, teils in den Betrieben, die sich für die Durchführung von Betriebspraktika bereitstellen. Neu ist die individualisierte Ausbildung für Schüler/innen mit Beeinträchtigung in Zusammenarbeit mit einigen Oberschulen, die auch Betriebspraktika umfasst, um die traditionelle schulische Bildung zu ergänzen.
In den vergangenen Jahren haben die Berufsschulen auch individualisierte Lehrgänge organisiert für Schüler/innen mit Beeinträchtigung, die zu einer
Teilqualifikation führen, die sich unterscheidet von einer Vollzeit-Ausbildung in allen Fachbereichen eines Berufes. Diese Lehrgänge verfolgen den Zweck, die betroffenen Jugendlichen in die Arbeitswelt einzugliedern, und sind deshalb mit den Betrieben vereinbart, die in vielen Fällen am Ende der Ausbildung die betreffenden Jugendlichen in den Betrieb voll eingliedern.
Die individualisierten Projekte sehen eine Anpassung der kognitiven Ziele in Bezug auf die effektiven Fähigkeiten der Schüler/innen sowie praktische Ausbildungsschritte bei Praktika mit einer längeren Dauer als im Normalfall vor. Die attestierten Teilqualifikationen nehmen Bezug auf die Arbeitskollektivverträge oder fallweise auf die Berufsbilder im Südtiroler Lehrlingswesen.
DEUTSCHE UND LADINISCHE BERUFSBILDUNG Dantestraße 3 - 39100 Bozen
Koordination schulische und betriebliche Integration: Getrud Gasser
Tel. 0471-416933 - Fax 0471-416929
Mail: getrud.gasser@provinz.bz.it
FORMAZIONE PROFESSIONALE ITALIANA Via S. Gertrude 3 - 39100 Bolzano
Coordinatore del servizio: Riccardo Turatti
Tel. 0471-414406 - Fax 0471-414474
E-mail: riccardo.turatti@provincia.bz.it
Weitere Informationen zu den berufsbildenden Lehrgängen und zur Arbeitseingliederung sind auch bei der Sozialberatung der Sozialen Genossenschaft independent L. erhältlich.