10.3 Die Dienstleistungen von independent L.
Wenn die Hindernisse in der Wohnung liegen...
Das Problem einer bequemen Wohnung, die entsprechend der eigenen Bedürfnisse erdacht, geplant und gebaut wurde, ist allgegenwärtig. Das Problem wird aber lebensbestimmend für einen Menschen mit Beeinträchtigung, der sich zumindest in den eigenen vier Wänden möglichst wohl fühlen will. Die Wohnung im nachhinein anpassen ist sehr kostspielig. Gibt es Hilfe? Ja, das Land interveniert auf Antrag (aber vor Beginn des Umbaues ist ein Gesuch einzureichen!) und gewährt einen Zuschuss zu den Umbaukosten. Darüber hinaus gibt es Steuererleichterungen: die Mehrwertsteuer zu 4% auf die Arbeitskosten und einen Abzug von 36% bei der Einkommenserklärung.
Was sagt das Gesetz?
Die grundlegende Bestimmung in der Materie ist das Landesgesetz Nr. 13 vom 17. 12. 1998, das die Begünstigungen beim Bau, beim Kauf und/oder bei der Wohnungssanierung anführt. Die wichtigsten Bestimmungen sind im Teil 4 des Gesetzes enthalten, die wesentlichsten Punkte sind:
- die Gesuchstellung vor Beginn der Arbeiten (ist das Gesuch eingereicht, kann die betroffene Person die Arbeiten beginnen, riskiert aber eine Ablehnung des Gesuches) oder spätestens sechs Monate nach Abschluss der Bauarbeiten;
- Beiträge werden nur ab einem Kostenbetrag von 1.549,37 Euro gewährt;
- es ist nicht erforderlich, dass man selbst "Besitzer/in der Wohnung" ist: es reicht, wenn die/der Besitzer/in einverstanden ist und der Mietvertrag mindestens acht Jahre dauert;
- zusammen mit dem Gesuch ist eine detaillierte Kostenaufstellung mitzuliefern;
- um einen Zeitverlust zu vermeiden, sollte schon bei der Gesuchstellung die Einkommenserklärung der eigenen Familie aus den vergangenen zwei Jahre und der Wohnungsplan oder das Bauprojekt, für welches um den Beitrag angesucht wird, vorgelegt werden.
Der Beitrag wird entsprechend der Reihenfolge der Einreichung der Gesuche gewährt (in den anderen Provinzen ist es so geregelt, dass nach Maßgabe des Grades an Invalidität vorgegangen wird: in Südtirol werden hingegen innerhalb eines Jahres alle Gesuche berücksichtigt. Deshalb ist es ratsam,
sofort nach Einreichung des Gesuches die Bauarbeiten zu beginnen!) und deckt zwischen 30 und 80% der Gesamtausgaben ab, je nach deren Höhe (bis höchsten 61.974,82 Euro) und der Einkommensstufe der Antragstellerin/des Antragstellers. Für die Beseitigung von architektonischen Barrieren in Kondominien hingegen wird ein Beitrag bis höchstens 30% der Ausgaben gewährt.
Barrieren in bestehenden Gebäuden - der Kondominiumstreit
Wir haben gesehen, dass das Gesetz auch die Beseitigung architektonischer Barrieren in bestehenden Gebäuden begünstigt: braucht es dazu den Konsens der Mitbewohner/innen? Keine Angst, das Gesetz sieht für die Abstimmung über Veränderungen der Gemeinschaftsflächen bei Kondominiumsitzungen knappere Mehrheiten vor (in zweiter Einberufung, die wirklich zählt, reicht ein Drittel der Stimmen bzw. der Tausendstel aus) und ermöglicht es der/dem Betroffenen, auf eigene Kosten Treppensteigehilfen einzubauen oder die Veränderung der Türbreite in Gemeinschaftsbereichen vorzunehmen.
Wie kann man das Problem der Kondominiumsversammlung unterbreiten?
Vor allem sind Bedenken und Ängste auszuräumen: es geht um die Durchsetzung eines Rechts, nicht um eigene Vorteile. Klarer Weise trifft man bei den Mitbewohner/innen nicht immer auf Sensibilität und guten Willen: aber das sollte kein - diesmal psychologisches - Hindernis sein! Wer an der Beseitigung der Barrieren Interesse zeigt, kann bei der Versammlung schriftlich ansuchen: das kann die Person mit Beeinträchtigung selbst, die Betreuungsperson oder der Vormund, aber auch jede/r Kondominiumsbewohner/in sein. Wenn die Versammlung das Gesuch annimmt, werden die Kosten nach Tausendstelanteilen aufgeteilt. Der Erhalt von staatlichen oder Landesbeiträgen ist auch in diesem Fall möglich. Nach Ablauf von drei Monaten nach Gesuchstellung kann mangels eines Beschlusses der Kondominiumsitzung die Person mit Beeinträchtigung selbst oder eine Betreuungsperson oder der Vormund eigenständig und auf eigene Spesen eine Treppensteigehilfe oder eine mobile Einrichtung installieren, die leicht wieder abgebaut werden kann, oder die Breite der Zugangstüren innerhalb der Gemeinschaftsflächen im Gebäude verändern.
Und wenn die Person mit Beeinträchtigung in Miete wohnt?
Es gelten die selben Regeln, aber bei der/beim Besitzer ist um die Bewilligung anzusuchen. Wenn letztere/r die Bewilligung verweigert, kann die Person mit Beeinträchtigung die Arbeiten auf eigene Kosten durchführen. Wenn die Arbeiten nur die Wohnung selbst betreffen, ist die Genehmigung durch die/den Besitzer/in unabdingbar, die Kosten muss die/der Mieter/in begleichen. Diese Bestimmungen kann jede Person in Anspruch nehmen, die einschlägige Beeinträchtigungen oder irreversible Pathologien (Pneumopathie, Herz- Kreislauf-Störungen usw.) nachweisen kann und nicht in der Lage ist, ohne fremde Hilfe die eigene Wohnung zu erreichen.
Beiträge: an wen kann man sich wenden?
Alle nötigen Informationen können beim zuständigen
Amt für Wohnbauförderung in der Abteilung Wohnbau in Bozen (Duca D'Aosta-Str. 59 - Tel. 0471/415621) und in den Bezirksstellen in Meran, Brixen, Bruneck, Sterzing und Schlanders) eingeholt werden.
Beiträge von seiten des Arbeitsunfallinstitutes INAIL
Auch das Arbeitsunfallinstitut gewährt Beiträge, aber nur für Arbeitsinvalid/innen und als Ersatz für den Landesbeitrag (in einem solchen Fall allerdings bis zu einer Kostenabdeckung von 100%!). Die Gesuche werden innerhalb einiger Monate abgewickelt. Es sei daran erinnert, dass das INAIL pro Jahr rund 15 Millionen Euro für Hilfsmittel für die Menschen mit Beeinträchtigung ausschüttet. Zwecks Erhalt der Beiträge kann man sich an den nächst gelegenen Institutssitz wenden.
Was bietet independent L.?
Unser Beratungszentrum ist immer auf dem neuesten Stand der Dinge und bereit, eine erste Beurteilung des Einzelfalls durchzuführen und die günstigsten Gesuchsmöglichkeiten zu eruieren. Gegebenenfalls können sich alle an unsere Genossenschaft wenden, die eine technische Beratung zum Umbauprojekt für die Wohnung und zu den diesbezüglich voraussichtlichen Kosten sowie jedwede andere Information benötigen.