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Soziale Genossenschaft - selbstbestimmtes Leben und Mobilität

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Partnerschaft zwischen der Sozialen Genossenschaft Independent L. und der KlimaHaus Agentur besiegelt

Am Freitag, den 20. August 2010, hat der Direktor der KlimaHaus Agentur Herr Dr. Norbert Lantschner dem...

Befreiung vom "Ticket" nur mehr mit Nachweis

LPA - Ab 1. September 2010 ist eine Befreiung vom "Ticket" aufgrund von Bedürftigkeit bei Spitalsleistungen,...

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11.4 Die Fahrzeugsteuer


Seit 2001 sind die Regionen und autonomen Provinzen die ausführenden Organe bezüglich der Fahrzeugsteuern, sie können die Steuerabgaben anders regeln, indem z. B. höhere Beträge und unterschiedliche Steuersätze eingeführt werden. Das gilt auch für die Steuerbefreiung für Menschen mit Beeinträchtigung. Im allgemeinen ändern die Regionen die vormalige staatliche Bestimmung nicht, ausgenommen die Modalitäten, wie die Befreiung gewährt wird. Es kann vorkommen, dass in einigen Regionen das Gesuch um Steuerbefreiung bei der Agentur für Einnahmen einzureichen ist, wie früher und derzeit auch in Südtirol, in anderen aber beim Automobilclub ACI. Meist werden die nötigen Vordrucke für das Gesuch zur Verfügung gestellt. Mehrwert- und Fahrzeugsteuer Die vorzulegenden Unterlagen und die vorgesehenen Bedingungen für das Gesuch um Steuerbefreiung sind ziemlich dieselben (inklusive Hubraum) wie bei der Beantragung der MWSt.-Senkung auf 4% (siehe Kap. 6.5). Die Befreiung betrifft dieselben Personen und dieselbe Art von Fahrzeugen. Es ist zu unterstreichen, dass die Steuerbefreiung nicht automatisch gewährt wird: es ist jedenfalls ein Gesuch zu machen, dem wie gesagt dieselben Unterlagen beizufügen sind wie bei der MWSt.-Begünstigung - mit einer Ausnahme: an Stelle des Notariatsaktes, wo erklärt wird, dass man in den vorausgehenden vier Jahren keine MWSt.Begünstigung genossen hat, ist eine Kopie des Fahrzeugbüchleins beizulegen und die Zahl des Nummernschild anzugeben. Ein einziges Fahrzeug Die Befreiung von der Fahrzeugsteuer betrifft nur ein einziges Fahrzeug. Wenn eine Person mit Beeinträchtigung zwei Fahrzeuge besitzt, auch wenn beide angepasst wurden, kann nur um die Befreiung von einer Steuer angesucht werden. Die Wahl ist aber frei. Außerdem kann jederzeit die Steuerbefreiung von einem auf das andere Fahrzeug übertragen werden. Es reicht eine Mitteilung an das zuständige Amt und die Vorlage der Daten des neuen Fahrzeuges, wobei die Beendigung der Befreiung für das andere Fahrzeug beantragt wird. Andere Steuerfragen Das Gesuch um Steuerbefreiung ist nicht jedes Jahr vorzulegen. Nicht alle Ämter melden die erfolgte Steuerbefreiung zurück: deshalb sollte immer eine Kopie des eingereichten Gesuches aufbewahrt werden. Die Steuerbefreiung gilt nur, solange die subjektiven Voraussetzungen dafür gelten. Wenn z.B. die Begünstigung jenem Familienmitglied zuerkannt wurde, das eine Person mit Beeinträchtigung zu Lasten hat, und sich dies ändert, dann verfällt die Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Der Wegfall der Voraussetzungen ist den zuständigen Ämtern zu melden. Eine letzte Bemerkung betrifft die Taubstummen und Sehschwachen: für sie gilt die Fahrzeugsteuerbefreiung nur bei PKW und nicht bei Motorfahrzeugen. Überdies sei daran erinnert, dass bei der Genossenschaft independent L. die Vordrucke für das Gesuch um Steuerbefreiung und jene für die Meldung von Änderungen aufliegen.