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Soziale Genossenschaft - selbstbestimmtes Leben und Mobilität

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Partnerschaft zwischen der Sozialen Genossenschaft Independent L. und der KlimaHaus Agentur besiegelt

Am Freitag, den 20. August 2010, hat der Direktor der KlimaHaus Agentur Herr Dr. Norbert Lantschner dem...

Befreiung vom "Ticket" nur mehr mit Nachweis

LPA - Ab 1. September 2010 ist eine Befreiung vom "Ticket" aufgrund von Bedürftigkeit bei Spitalsleistungen,...

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11.7. Weitere städtische Beförderungsmöglichkeiten


"In unserer modernen Gesellschaft ist es unmöglich, sich auch nur annähernd in das soziale und wirtschaftliche Leben einzugliedern, wenn man sich aus Arbeits- oder anderen Gründen nicht frei bewegen kann. Die Mobilität darf nicht einfach als Bequemlichkeit und auch nicht als soziale und wirtschaftliche Notwendigkeit betrachtet werden, sondern als Recht jeder einzelnen Person, mit der einzigen Einschränkung vernünftiger ökonomischer und technischer Grenzen." Aus: "Für ein Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderung" - Mitteilung der Kommission H im Europäischen Rat und in EU-Parlament an den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 15.5.2000. Entwicklung der gesamtstaatlichen Gesetzgebung 1968-1978: Bestimmungen mit dem Ziel, allen Bürger/innen die Zugangsmöglichkeit ohne Behinderung physischer Natur zu den Räumen der sozialen Aktivitäten zu gewährleisten; 1978-1992: Vorrang hat die Gesetzgebung zum Transportwesen, es wird die Notwendigkeit öffentlicher Maßnahmen anerkannt, die auch im städtischen Verkehrssystem Sicherheit und Effizienz garantieren; 90-er Jahre: Erlass von Gesetzen, welche die Erfahrungen der beiden vorausgehenden Jahrzehnte perfektionieren und abschließen. Europäische Programme COST 322 (1995):
  • Informationssammlung zur Dichte von öffentlichen Autobussen mit Niederflureinstieg und Vorrichtungen zugunsten der Menschen mit Beeinträchtigung zwecks Einrichtung einer europäischen Datenbank;
  • Entwicklung der Forschung und Definition von Leitlinien für die Produzenten bezüglich Strukturen und Sicherheit.
COST 335 (1999):
  • Erarbeitung eines Leitfadens guter Praxisbeispiele für die Regierungen und die Eisenbahnbetreiber von 17 Ländern, darunter auch Italien, zum Thema Zugänglichkeit zu den Transportdienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigung;
  • Information der Akteure über das Marktpotential, das von Menschen mit Beeinträchtigung und Senior/innen gestellt wird und die es für den öffentlichen Verkehr zu gewinnen gilt.
Citizens Network Benchmarking Initiative
  • Austausch guter Praxisbeispiele unter 45 Städten und/oder Regionen in Europa über die Mobilitätssysteme;
  • Untersuchung zur Zugänglichkeit zu den Transportmitteln für Menschen mit verringerter Mobilität zwecks Identifizierung und Bewertung der Stärken und Schwächen der Verkehrssysteme und Ausarbeitung von Vergleichs- und Bewertungsindikatoren bezüglich der Effizienz der Politik und der Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit.
COST 349 (Endtermin Juni 2005):
  • Erarbeitung eines Konzeptes, das in der Fase der Konstruktion und des Entwurfes der Systeme der öffentlichen Autobusse für den außerstädtischen und internationalen Verkehr genutzt werden kann und von den Bedürfnissen der Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgeht.
Richtlinie 2001/85/CE des Europaparlamentes und des Europäischen Rates vom 20.11.2001: Bestimmungen für die Fahrzeuge für den Personenverkehr mit mehr als acht Sitzplätzen außer demjenigen des Fahrers:
  • Alle Stadtbusse in der Europäischen Union müssen für "Passagiere mit eingeschränkter motorischer Fähigkeit" zugänglich und mit einer Vorrichtung zum Ein- und Aussteigen ausgestattet sein, indem eine Rampe oder eine Hebebühne eingebaut wird, außer in Fällen, wo die Konfiguration der lokalen Infrastruktur schon den Zugang ohne Höhenunterschied erlaubt und damit in dem vom Fahrzeug bedienten Gebiet den Einund Ausstieg für alle Personen mit eingeschränkter Mobilität ermöglicht, einschließlich der Rollstuhlfahrer/innen.
In Südtirol gibt es noch wenige öffentliche Fahrzeuge, die für Menschen mit Beeinträchtigung geeignet sind (vor allem im außerstädtischen Verkehr). Mit wenigen Ausnahmen gibt es auch im Stadtbereich Hinweise auf die Haltestellen, die über die Fahrpläne hinaus auch angeben, ob das Fahrzeug für alle zugänglich ist oder nicht, sodass Kund/innen nicht mehr unter der Grünen Nummer anrufen oder die Busfahrer/innen fragen müssen. Auskünfte über die öffentlichen Verkehrsdienste erteilen folgende Stellen: SAD (Überlandverkehr) Bozen, Italienallee 13/N, Tel. 0471/450111 SASA (innerstädtischer Verkehr) Bozen, Buozzistr. 8, Tel. 0471/519519 Grüne Nummer 800-846047 SII (Integrierter Transportdienst in Südtirol) http://www.sii.bz.it/ Welche Tarife haben der innerstädtische und der Überlandverkehr? Für Personen über 60 Jahren, Menschen mit Beeinträchtigung und Rekruten oder Zivildiener gibt es begünstigte Busabonnements. Für diese gelten dieselben allgemeinen Verkaufsbedingungen wie für die normalen Abos. Anrecht haben die Menschen mit Wohnsitz in Südtirol, die ihr 60. Lebensjahr erreicht haben. Auch Nichtansässige über 60 Jahren erhalten begünstigte Abos, wenn sie in Südtirol arbeiten oder studieren. Andere Berechtigte wie Kriegsverdienstträger, Arbeitsinvaliden und Taubstumme, die in den Genuss der Leistungen laut LG Nr. 46/1978 kommen, müssen einen Personalausweis und das Rentenbüchlein vorlegen; Schwerinvalid/innen (mit einer Arbeitsunfähigkeit ab 74%) müssen hingegen die Erkennungskarte vorlegen, die vom Arbeitsunfallinstitut INAIL ausgestellt wird. Die Daten des Rentenbüchleins und der Erkennungskarte des INAIL können auch durch Eigenerklärung bekanntgegeben werden. Kostenlos mitfahren dürfen Blinde, welche die entsprechende Karte des Italienischen Blindenverbandes oder einer analogen ausländischen Vereinigung vorweisen können. Für Menschen mit anderen Arten von Beeinträchtigungen gibt es begünstigte Abonnements. Das verbilligte Abonnement kann bei allen autorisierten Verkaufsstellen erworben werden (bezüglich der genannten Bestimmungen siehe DLH Nr. 1247 vom 23.4.2001).