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Partnerschaft zwischen der Sozialen Genossenschaft Independent L. und der KlimaHaus Agentur besiegelt

Am Freitag, den 20. August 2010, hat der Direktor der KlimaHaus Agentur Herr Dr. Norbert Lantschner dem...

Befreiung vom "Ticket" nur mehr mit Nachweis

LPA - Ab 1. September 2010 ist eine Befreiung vom "Ticket" aufgrund von Bedürftigkeit bei Spitalsleistungen,...

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11.8 Eisenbahn und außerstädtische Beförderung


Trenitalia: Die Beistandszentren Ein Beistandsdienst für die Bahnkund/innen mit Beeinträchtigung von Trenitalia ist in Italien in 196 Bahnhöfen eingerichtet. Beistandszentren gibt es in den 15 größten Bahnhöfen, es sind Bezugspunkte für alle Belange von Kund/innen mit Beeinträchtigung, welche die Bahn benutzen wollen. Welche Dienste führen sie aus? Auf Anfrage organisieren sie Beistand im Abfahrtsund im Ankunftsbahnhof in bezug auf:
  • Information;
  • Vormerkung von normalen und eigens eingerichteten Sitzplätzen;
  • gegebenenfalls werden Rollstühle zur Verfügung gestellt;
  • Begleitung durch den Bahnhof und zum Zug;
  • Begleitung bis zum Ausgang des Bahnhofs oder zum Anschlusszug;
  • Ein- und Ausstieg mit Hebevorrichtungen, wo diese verfügbar sind;
  • auf Anfrage Gepäckbeförderung;
  • Verteilung von Informationsmaterial (Broschüre, Audiokassetten usw.).
Wie erhält man den Beistandsdienst Man kann den Dienst 24 Stunden vor der Zugabfahrt telefonisch über die regional vereinheitlichten Telefonnummern beantragen. Der Beistandsdienst kann bis zu drei Tagen vor der Zugabfahrt beantragt werden (nicht nach 20.00 Uhr für Züge, die innerhalb 9.00 Uhr am darauffolgenden Tag abfahren), aber nur bei den Verbindungen zwischen den 14 größten Bahnhöfen (Turin P.N., Mailand Hbhf, Verona P.N., Venedig S.L., Triest Hbhf, Bologna Hbhf, Genua P.P., Florenz S.M.N., Rom Termini, Ancona Hbhf, Bari Hbhf, Neapel Hbhf, Reggio Calabria Hbhf und Messina Hbhf). Der Beistandsdienst für Kund/innen bei internationalen Reisen kann drei Arbeitstage vor Antritt der Reise bei den Beistandszentren der regionalen Hauptbahnhöfe beantragt werden. Der Beistandsdienst für Kund/innen wird aufgrund einer Vereinbarung mit dem Beistandszentrum gewährleistet. Man muss 30 Minuten vor Zugabfahrt zum Bahnhof kommen. Nähere Informationen über die Dienste für Menschen mit Beeinträchtigung sind im Zugfahrplan "In Treno" und in eigenen Broschüren enthalten (auch in Brailleschrift und auf Audiokassette für Kund/innen mit Sehschwächen), die bei den Beistandszentren in den wichtigsten Bahnhöfen und bei den größeren Vereinigungen für den Schutz der Menschen mit Beeinträchtigung erhältlich sind. Informationen können bei den Beistandsstellen (circuito assistenza clienti disabili) eingeholt werden, in den Regionen Venetien und Trentino-Südtirol unter Tel. 045 590403. Beistand wird gewährt in Verona P.N., Bozen, Peschiera am Gardasee, Rovereto, Trient und Vicenza. Flugreisen Bei Flugreisen hat jede Fluggesellschaft andere Regeln und Tarife. Man kann sich direkt an die betreffende Gesellschaft oder an ein Reisebüro wenden. Es sei daran erinnert, dass die Europäische Kommission im Februar 2005 einen Vorschlag für ein Reglement für die Flugreisenden mit verminderter Mobilität vorgelegt hat, das die Diskriminierung von Menschen mit Beeinträchtigung verhindern soll.