10.1 Architektonische Barrieren

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WO GIBT ES BARRIEREN?
Wenn Bauelemente (oder andere Gegebenheiten im bebauten Umfeld) eine Behinderung für die Durchführung elementarer Tätigkeiten darstellen, dann werden sie für Personen, die sie nicht eigenständig überwinden können, zu unüberwindlichen Hindernissen, die in der Alltagssprache als "architektonische Barrieren" bezeichnet werden. Die Hindernisse sind nicht notwendigerweise an Gebäude oder Bauelemente gebunden, sondern finden sich auch in anderen Bereichen: wenn es nicht möglich ist, in ein öffentliches Verkehrsmittel einzusteigen, wenn die Orientierung in einem Bauwerk äußerst schwierig ist, weil es falsch gebaut wurde oder entsprechende Hinweisschilder fehlen.
WAS BESAGT DAS GESETZ?
Auch aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union hat sich die in Italien geltende Gesetzeslage auf positive Weise verändert. Heutzutage muss jede öffentliche, sportliche und Freizeiteinrichtung, aber auch jedes öffentlich geförderte und private Wohngebäude diesbezüglich genaue Gesetzesbestimmungen berücksichtigen. Aber auch die Urbanistik muss sich den Regeln anpassen und Lösungen suchen.
Die wichtigsten Gesetze in Italien sind die folgenden:
- DPR Nr. 384/78 und die Durchführung im Gesetz Nr. 118/71, das bis heute die wichtigste Bestimmung in dieser Materie darstellt;
- Gesetz Nr. 13 vom 9.1.1989, das die Beseitigung architektonischer Barrieren im privaten Wohnungsbau vorschreibt;
- Gesetz Nr. 104 vom 5.2.1992, das "Rahmengesetz über Betreuung, soziale Integration und Rechte der Menschen mit Beeinträchtigung", besonders die Art. 23, 24, 26 und 28;
- DPR vom 24.7.1996, Nr. 503, "Reglement mit Bestimmungen über die Beseitigung architektonischer Barrieren in öffentlichen Ämtern, Räumen und Diensteinrichtungen".
WAS KANN MAN TUN?
Man kann die geltenden Gesetzesbestimmungen umsetzen und auf ihre Einhaltung pochen, besonders in den Bereichen, die das Leben von Menschen mit Beeinträchtigung schwerwiegend beeinflussen. Das erfordert eine aufmerksame Beteiligung aller betroffenen Personen. Man muss vor allem neue Planungsmodelle für die öffentlichen und privaten Bauvorhaben sowie neue Konzepte für die urbanistische Planung vorschlagen und vorantreiben. Vielerlei Initiativen wurden in Italien und in anderen Ländern der EU von Körperschaften und Vereinigungen für Menschen mit Beeinträchtigungen lanciert. Auch independent L. hat sich diesbezüglich hervorgetan: seit dem Jahr 2000 kann jede/r Bürger/in mittels Fragebogen (die Vorlage ist auf der Internetseite www.independent.it zu finden) auf vorgefundene architektonische Barrieren aufmerksam machen. Auf diese Weise gelangt man zu einer sehr interessanten Situationserhebung, die als "Kompass" für die Planung öffentlicher und privater Maßnahmen dienlich sein kann. Überdies bietet independent L. einen technischen und rechtlichen Beratungsdienst an, an den sich alle interessierten Personen wenden können.
REGELGERECHTE PROJEKTE: DER BERATUNGSDIENST BEI INDEPENDENT L.
independent L. bietet in den Büros in Meran, Laurinstr. 6/a, eine Beratung zur Einhaltung der Bestimmungen zu den architektonischen Barrieren an. Vor allen können Menschen mit Beeinträchtigung dieses Angebot nutzen, aber auch Projektleiter/innen, Architekt/innen, Ingenieur/innen und Fachleute im allgemeinen (einschließlich der verantwortlichen Mitglieder von Baukommissionen in den Gemeinden) können ihre Baupläne einer technisch-rechtlichen Begutachtung seitens unserer Experten unterziehen lassen. Ein technischer Beratungsdienst (als Ergänzung zur Rechtsberatung) zur Adaptierung der eigenen Wohnung wird hingegen täglich angeboten. Es geht zwar immer um "architektonische Barrieren", aber das Argument verlangt nach einer Vertiefung (siehe Kap. 10.2).