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Partnerschaft zwischen der Sozialen Genossenschaft Independent L. und der KlimaHaus Agentur besiegelt

Am Freitag, den 20. August 2010, hat der Direktor der KlimaHaus Agentur Herr Dr. Norbert Lantschner dem...

Befreiung vom "Ticket" nur mehr mit Nachweis

LPA - Ab 1. September 2010 ist eine Befreiung vom "Ticket" aufgrund von Bedürftigkeit bei Spitalsleistungen,...

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von 8.30 bis 13.00 und
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Freitag
von 08.30 bis 13.00

3.3 Kostenlose Lieferung von Heilbehelfen


Was ist ein Heilbehelf? So wird jedes therapeutische Hilfsmittel bezeichnet, das bei der Vorbeugung oder Heilung bestimmter Pathologien hilft. Der Katheter für die Inkontinenz oder die Kompressionsstrümpfe für die Veneninsuffizienz sind z.B. "unterstützende" Produkte oder Materialien für die Vorbeugung und Heilung einiger Krankheiten.
Die gesonderte Behandlung gegenüber den anderen Hilfsmitteln (siehe Kap. 3.2) ist zurückzuführen auf die Tatsache, dass die Heilbehelfe bei den territorialen Gesundheitssprengeln zu beziehen sind, die anderen Hilfsmittel aber direkt beim Sanitätsbetrieb.

Zielgruppe: Die kostenlose Lieferung ist beschränkt auf Personen jeglichen Alters, die in Südtirol ansässig und beim Landesgesundheitsdienst eingetragen sind, wenn sie folgenden Kategorien angehören:
a) Personen mit Inkontinenzproblemen;
b) Personen mit Kolostomie, Ileostomie und Urostomie;
c) Personen mit Epidermolysis bullosa, chronischen Geschwüren mit verschiedener Herkunft, von sekretierenden Fisteln, Dekubituswunden, sekretierenden Ekzemen und chronischen Wunden;
d) Personen in Infusionstherapie zu Hause;
e) Personen mit chronischer Veneninsuffizienz, Tromboflebitis und Flebotrombose;
f) DiabetikerInnen;
g) Personen von Talassemia major.

Welches sind die kostenlosen Heilbehelfe? Je nach Art der Pathologie werden die verschiedensten Produkte zur Verfügung gestellt, darunter:
  • Urinsammelsäcke und Katheter
  • Zusatzutensilien für die Katheternutzung
  • Windeln und Querleisten
  • Tampons für fäkale Inkontinenz
  • Säcke, Taschen und Zubehör für Stoma-Träger
  • Reaktionsstreifen für Blut und Urin
  • Spritzen, Nadeln und Lanzetten
  • Gaze, Binden und Heftpflaster
  • Pasten und Gel
  • Selbstklebende Plaketten für die Medikation
  • Medikation mit erhöhter Absorption
  • Kompressionsbinden und -strümpfe.
Während die erste Verschreibung von einer Fachärztin/einem Facharzt des Gesundheitsdienstes (oder damit konventioniert) mit Zuständigkeit für die jeweilige Art von Schädigung oder Behinderung abzufassen ist, können die weiteren Verschreibungen auch vom Hausarzt gemacht werden, sofern sich keine Veränderung der Krankheit zeigt und ausgenommen für Minderjährige.

Wie kann man Heilbehelfe beantragen? Es sind die folgenden drei Schritte zu machen:
  1. Verschreibung durch die Ärztin/den Arzt (Fachpersonal oder allgemein, wie oben erläutert), die sorgfältig ausgefüllt ist;
  2. Damit wendet man sich an den territorial zuständigen Gesundheitssprengel, wo ein persönlicher Ausweis ausgestellt oder die Verschreibung mit einem eigenen Stempel als Bestätigung versehen wird;
  3. Mit dem Ausweis oder der Verschreibung ist das verschriebene Material kostenlos bei jeder konventionierten Apotheke zu beziehen.
Wohin kann man sich wenden? Die zuständigen Stellen sind jene des gebietsmäßig zuständigen Gesundheitssprengels: die Adressenliste befindet sich am Ende dieses Handbuches (Kap. 15).

Soviel zur Beschaffung. Es sei daran erinnert, dass in der Hilfsmittelausstellung von independent L. (siehe Kap. 9.6) ein spezifischer Beratungsdienst zu den Heilbehelfen durchgeführt wird, wo eine erfahrene Mitarbeiterin Auskünfte über die besten und neuesten Produkte und nützliche Ratschläge zu deren Nutzung erteilen kann. Dieser Dienst wird nur auf Voranmeldung angeboten (Tel. 0473 - 200397).