Satzung der sozialen Genossenschaft "independent L."
TITEL I
BEZEICHNUNG - SITZ - DAUER
Artikel 1 - Bezeichnung und Sitz
Es wird die Genossenschaft "
Sozialgenossenschaft Independent
Living O.n.l.u.s. - Gen. " mit vorwiegender gegenseitiger
Förderung der Mitglieder mit Sitz in Meran (BZ) gegründet.
Die Genossenschaft führt den abgekürzten Namen "Genossenschaft
independent L."
Die Genossenschaft kann auch Zweigniederlassungen, Zweigstellen, Agenturen
und Vertretungen im In- und Ausland gemäß den geltenden Gesetzesvorschriften
einrichten.
Für all jene Punkte, die nicht ausdrücklich vom vorliegenden
Statut und von den dazugehörenden Durchführungsbestimmungen geregelt
werden, gelten die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches und der Staats- und
regionalen Gesetze über Sozialgenossenschaften, sowie die Bestimmungen
für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, soweit mit den Genossenschaftsregelungen
vereinbar.
Artikel 2 - Dauer
Die Dauer der Genossenschaft läuft ab der rechtlichen Gründung
bis zum 31.12.2050 und kann durch Beschluss der außerordentlichen
Mitgliederversammlung verlängert werden.
TITEL II
ZWECK - VORWIEGENDE GEGENSEITIGKEIT - GEGENSTAND
Artikel 3 - Zweck
Die Genossenschaft bezweckt im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft
die menschliche Förderung und die soziale Integration der Bürger,
Mitglieder und Nichtmitglieder, insbesondere mit Bezug auf die gesellschaftlich
benachteiligten Personen, durch die rationelle Nutzung der zur Verfügung
stehenden menschlichen und materiellen Ressourcen.
Sie arbeitet gemäß den Grundsätzen der Solidarität und
der Gegenseitigkeit und hat die Abwicklung verschiedener Tätigkeiten in
den Bereichen Landwirtschaft, Industrie, Handel und Dienstleistungen zum Ziel,
welche die soziale und berufliche Eingliederung von benachteiligten bzw. aufgrund
von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter und Behinderung diskriminierten Personen
bezwecken .
Die Genossenschaft beabsichtigt die enge Zusammenarbeit und die Förderung
des Informationsaustausches und der Arbeit mit Institutionen, öffentlichen
und privaten Körperschaften, Universitäten und Forschungszentren,
sozialen Verbänden im In- und Ausland, welche gleiche oder ähnliche
Zielsetzungen verfolgen.
Ein ferneres Ziel der Genossenschaft ist es, sich für die Achtung der
menschlichen Würde, der Freiheit, der Bürgerrechte, der Chancengleichheit
und des Rechts auf Selbständigkeit der benachteiligten Personen einzusetzen
und deren volle Integration in der Familie, in der Schule, am Arbeitsplatz
und in der Gesellschaft zu fördern. Sie beabsichtigt auch durch die
Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Verbänden die Förderung von
ständigen Informations-, Kultur- und Bildungsmaßnahmen sowie die
Sensibilisierung der Bevölkerung gegenüber der Prävention
und Behandlung invalidierender Erkrankungen und Traumata, sowie gegenüber
der Rehabilitation und sozialen Eingliederung der Betroffenen. Die Genossenschaft
fördert außerdem die Überwindung jeder Art von sozialer Ausgrenzung
und Ausgeschlossenheit auch durch die Aktivierung der gesetzlich vorgesehenen
Dienste.
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Hier erhalten Sie das vollständige Statut:
STATUT, 55 KB