von Montag bis Donnerstag
von 8.30 bis 13.00 und
von 14.30 bis 17.30
Freitag
von 08.30 bis 13.00

Das Begleitgungsgeld für vollständig bewegungsunfähige Zivilinvaliden wird 13 Mal im Jahr ausgezahlt, der Betrag wird jährlich angepasst (443,83 Euro im Monat für 2005). Das Begleitungsgeld unterliegt weder einer Alters- noch einer Einkommensgrenze. Wie jede andere finanzielle Zuwendung dieser Art wird die Leistung auf Grund der Anerkennung einer Zivilinvalidität (siehe Kap. 2.2) vom Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden in 39100 Bozen, Freiheitsstraße 23, Tel. 0471/411720 automatisch ausgezahlt.
Bezugsberechtigt:
a) Personen mit angeborenen oder erworbenen körperlichen Beeinträchtigungen, auch wenn diese fortschreiten,
b) Personen mit psychischen Beeinträchtigungen infolge von Oligofrenie, die durch organische oder Stoffwechselstörungen hervorgerufen wurden,
c) Personen mit geistigen Beeinträchtigungen aufgrund von Sinnes- oder Funktionsstörungen, die zu einem dauerhaften und vollständigen Verlust der Arbeitsfähigkeit, der Gehfähigkeit ohne ständige fremde Hilfe und der Fähigkeit zur Bewältigung der täglichen Verrichtungen geführt haben, so dass eine ständige Betreuung nötig ist.
Voraussetzungen
Beantragung:
Es ist beim gebietsmäßig zuständigen Sanitätsbetrieb um die Anerkennung der Invalidität anzusuchen (siehe Kap. 2.2).